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Kosmetikstudios eröffnen wieder in der Corona Virus Krise?

Heute am 4. April 2020 öffnen in Deutschland auch die 80.000 Friseur-Betriebe. Sehnsüchtig erwartet, auch von mir! Und ich habe den ersten Termin um 09.00 Uhr. Ich bin gespannt wie gut mein Friseur die strengen Hygienemaßnahmen, vorgegeben durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zusammen mit dem Zentralverband des Friseurhandwerks. Auffälligstes Merkmal dürfte sein, dass sowohl der Friseur als auch der Kunde eine „Community Maske“ während dem Aufenthalt im Frisiersalon tragen müssen.  


Gar nicht so einfach einen Abstand von 1,50 Metern einzuhalten. Was noch ganz gut gelingt, äquivalent, nämlich zwischen den Kunden, durch das Anbringen von Schutzwänden, oder durch das Nichtbelegen jeden zweiten Frisierstuhles.


Des weiteren werden Friseurbesuche nur nach vorheriger telefonischer Terminvergabe gestattet und dem Friseurbetrieb fällt auch die Aufgabe zu, die Kontaktdaten jeden einzelnen Kunden zu erfassen, so daß im Falle der Nachverfolgung einer bei einem Friseur-Kunden trotzdem statt gefundenen Infektion, hier die entsprechende Möglichkeit besteht.  


Alles was im Gesicht stattfinden sollte bleibt in den Frisiersalons allerdings nicht erlaubt, so das Schneiden und Färben der Augenbrauen oder die Bartpflege.


Kommen wir jetzt  zu der schockierenden Nachricht: In mehreren Bundesländern dürfen zudem  neben den Fußpflegepraxen (nichts dagegen zu sagen, da diese am ehesten den Abstand von 1,50 Meter zum Behandelnden einhalten können und hier  seit vielen Jahren, von den Mitarbeitern aus hygienischen Gründen medizinischer Mund Nasen Schutz, wie man ihn aus OP Sälen kennt, getragen wird) Kosmetikstudios eröffnen dürfen, so im Saarland, in Sachsen Anhalt  und Thüringen und kosmetische Behandlungen anbieten dürfen.


Um es noch einmal klar zu pointieren: Friseure dürfen wegen einer möglichen Infektionsgefahr keine Handlungen durchführen, die direkt im Gesichtsbereich stattfinden, nicht einmal die Augenbrauen stutzen und Kosmetikerinnen dürfen stundenlang Gesichtsbehandlungen in direkter unmittelbarer Nähe durchführen?  


Mal abgesehen davon, dass in einem Positionspapier zweier Kosmetikverbände die Passage zu lesen ist,die sich eher nach einem schlechten Treppenwitz liest: „Die Institution des Kosmetik-Institutes hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung für Gesunderhaltung und Wohlbefinden und erfüllt wichtige sozialhygienische und psychosoziale Funktionen für breite Bevölkerungskreise gerade auch in der stressgeplagten Corona-Zeit.“  Also eine schöne Umschreibung, dass man diese Leistungen als unbedingt „systemrelevant“ betrachtet.


Ähnlich argumentiert übrigens, um es höflich auszudrücken, „kritikwürdig“  die Fitnessbranche, man sieht sich, seine Dienstleistungen, das Training praktisch als „systemrelevant“ an, da Sport doch der Gesundheit zuträglich ist und sich durch Sport das Immunsystem förderlich beeinflussen lässt. Stimmt! Aber nicht in geschlossenen Räumen in denen nach der Vorgabe eines Fitnessverbandes nur die Trainer mit Maske ihren Dienst verrichten und die Trainierenden sich sportlich dem Virenschleudern via Aerosole über viele Meter widmen.


Im gleichen Papier wird auch darauf bezogen, dass in Kosmetikinstituten ja schon immer das Hygieneverhalten einen ganz hohen Stellenwert hat und somit soll man anscheinend schließen, dass es hier überhaupt keine Befürchtungen geben muss, dass man Leib und Leben einem Risiko aussetzt.


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