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Das digitale Versorgung Gesetz zum Nutzen der Patienten und nicht als Wirtschaftsförderung

Ja, die Tools und Möglichkeiten, die im neuen Digitalen Versorgung Gesetz aufgezeigt und umgesetzt werden sollen zeigt, dass die Medizin geradezu ein Vorbild für die Digitalisierung von Geschäftsmodellen sein, wenn so eine Politikerin „die Potenziale zum Nutzen der Patienten und nicht als Wirtschaftsförderung verstanden wird.“


• Digitale Lösungen könnten den Patientenalltag konkret verbessern.

• Digitale Techniken sparen Kosten

• Eine verbesserte Patientenversorgung durch Telemedizin in ländlichen Gebieten mit wenig Ärzten vor Ort.

• Wer etwa einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch auf elektronischem Weg.

• Digitalisierung in der Medizin wird Menschen retten.


Das elektronische Rezept


In 13 europäischen Ländern ist es bereits möglich, das Rezept auf elektronischem Weg einzulösen. Dazu gehören unter anderem Großbritannien, die Niederlande, Schweden und die Schweiz. Nicht in Deutschland. (Was sagt uns das?)


• Wie stellt der Arzt ein E-Rezept aus?

• Wie bekommt es der Patient beziehungsweise die Apotheke?

• Wer muss sich wie und wo authentifizieren?

• Und vor allem, welche Zeit nehmen die einzelnen Schritte in Anspruch?


Noch ist nicht klar, wie genau die Einlösung eines e-Rezepts in Zukunft von statten gehen wird. Es ist aber davon auszugehen, dass das e-Rezept den Patientinnen und Patienten ganz praktische Vorteile bieten wird: So könnten sie sich zum Beispiel einen Weg in die Apotheke oder – wenn sie Kunde einer Online-Apotheke sind – den Gang zum Briefkasten sparen, weil die ärztliche Verordnung quasi auf Knopfdruck Arzt zum Patienten und vom Patienten in die Apotheke übertragen wird.


Und denkt man an Videosprechstunden: Welcher Patient will schon eine Videosprechstunde nutzen und dennoch zum Arzt gehen müssen, um das Rezept abzuholen?


Die elektronische Patientenakte (ePA)


In ihr können Versicherte ihre medizinischen Daten abspeichern lassen. Ab Januar 2021 soll sie verfügbar sein mit Befunden und Behandlungsdaten, Impfungen, Medikationspläne, Arztdokumentationen. Vorteile:


• Doppeluntersuchungen werden vermieden.

• Röntgenaufnahmen und Laborwerte sind gleich allen behandelnden Ärzten mit Genehmigung des Patienten zugänglich.  

• Ein Notarzt kann wichtige Informationen abrufen. So können Blutwerte, verschriebene Medikamente oder eine Kernspinaufnahme entscheidend für die Behandlung im Akutfall sein.


Bedenken: Die patientengeführte elektronische Patientenakte (ePA), die es ab Anfang 2021 geben soll, wird die persönlichen,  sensiblen Gesundheitsdaten des Patienten enthalten. Im Gegensatz zur Forschungsdatenbank, in die die Daten sämtlicher gesetzlich Versicherten (siehe weiter unten) pseudonymisiert eingespielt werden, ist das Anlegen der ePA freiwillig.  Aus der Perspektive eines Patienten fragt man sich aber, wo die ePA zentral gespeichert wird.


In ihrer Studie "Zukunft Gesundheitsdaten - Wegweiser zu einer forschungskompatiblen elektronischen Patientenakte" kommen die Bundesdruckerei und der Think Tank iRights.Lab zu dem Schluss, dass die Daten am besten auf einer neutralen Treuhänder-Plattform gespeichert werden sollten.  


"Ein Datentreuhänder verwaltet die Identitäten und Berechtigungen der Teilnehmer. Er stellt sicher, dass sich Datengeber und Datennutzer sicher authentifizieren und verwaltet deren Berechtigungen." Der Speicherort der ePA ist damit offen. Er könnte vom Versicherten gewählt oder aber von seiner Krankenkasse vorgeschrieben werden. Nur so sei das Vertrauen des Patienten zu erreichen. Wir werden dies weiter verfolgen.



Telemedizin / Video-Sprechstunden


Beispiel hier ist die Teleclinic App. Ein Smartphone ist erforderlich um alle Dienste nutzen zu können. Man kann sich aber auch via deren Webseite auf dem Desktop registrieren und anmelden und auf diesem Weg mit dem Team aus bis jetzt 43 Mitarbeitern, Sitz in München, zu kommunizieren. Und ist man bei Teleclinic  registriert  und gerade kein Computer oder Smartphone verfügbar (soll es ja geben) kann auch telefonisch weitergeholfen werden. Da aber inzwischen selbst Senioren via Whats App und Skype mit ihrer Enkelschar mühelos kommunizieren, sollte hier - zumindest für die meisten unter uns - kein Problem bestehen.  


Das Unternehmen wirbt damit, dass Arzttermine 24 Stunden am Tag möglich sind, Rezept und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der App digital zur Verfügung gestellt werden und es ärztliche Kompetenz aus verschiedenen Fachrichtungen gibt.


1. Registrieren oder anmelden

2. Das gesundheitliche Problem schriftlich schildern

3. Eine medizinische Assistenz prüft die Angaben und vermittelt den passenden Arzt, der dann zur vorher vereinbarten Zeit den Patienten anruft. Entweder via Video Gespräch oder aber auch via Telefon.

4. Nach der Diagnose und nach Beendigung des Gesprächs Arzt, Patient,  erhält man dann ein E-Rezept und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Medikamente auf dem  E Rezept kann man via Online Apotheke kostenfrei nach Hause bekommen oder aber bei seiner ortsansässigen Apotheke erhalten. Die AO kann man aus der App direkt an seinen Arbeitgeber weitermailen

5. Im Anschluss zahlt man bequem per Rechnung, die kann man bei seiner Krankenversicherung zur Erstattung  einreichen. Selbstzahlern werden gemäß der GOÄ 37,54 € (ohne Gewähr) berechnet


Gesundheits-Apps auf Kassenkosten

und Wirtschaftsförderung auf Rezept


Laut DVG sollen Ärzte und Medizinerinnen künftig Gesundheits-Apps auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben dürfen. Dazu zählen allerdings nur Apps, die Medizinprodukte im Sinne der EU-Medizinprodukteverordnung sind. Anwendungen also, die Patienten dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren beispielsweise. Schrittzähler und Work-out-Tracker hingegen haben keine Chance.


Ob eine App die notwendigen Anforderungen erfüllt, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüfen. Genau das ist aber ein Problem, denn um die Evidenz steht es im Bereich von Apps nicht allzu gut. "Zum Nutzen von Digital-Health-Anwendungen gibt es nur wenige Studien", fasste es die Bertelsmann-Stiftung 2016 in einem Gutachten zusammen.


Die Anbieter müssen aber erst nach einem Jahr die Wirksamkeit ihre Gesundheits-Apps nachweisen. Die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik, Maria Klein-Schmeink, sagte dazu: „Das ist Wirtschaftsförderung auf Rezept. Weil diese Apps schon in den Verkehr gebracht werden, ohne dass nachgewiesen ist, dass sie überhaupt einen Nutzen haben.“




Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken,

ein hochsensibles Thema


Achtung, nachfolgend ist zu unterscheiden zwischen der ePA (siehe oben) und der zusätzlichen Forschungsdatenbank, die zusätzlich angelegt wird (siehe nachfolgend). Zu bemerken ist, dass hier die Gesundheitsdaten aller Versicherten in einem einzigen Forschungsdatenzentrum gespeichert werden sollen.


Neben Personendaten wie Alter und Geschlecht sollen Informationen zum Versicherungsverhältnis, zum Leistungsbezug und zum Vitalstatus der Versicherten gesammelt werden – das ganze ohne vorherige Einwilligung durch die Versicherten. Zwar werden die Daten „pseudonymisiert“ gespeichert. Ein Datenexperte von der Uni Erlangen-Nürnberg hat aber bereits angemerkt, dass solche Pseudonymisierungen leicht rückgängig (reverse) gemacht werden können:


Pseudonymisierung ist nicht gleich

Anonymisierung von Daten


Die Abrechnungsdaten werden vom GKV von allen Kassen gesammelt. Die Pseudonymisierung soll erst beim GKV-Spitzenverband als zentraler Sammelstelle stattfinden. Von dort aus werden die Daten der Versicherten  an ein Forschungszentrum  geliefert. Forschergruppen können dann einen Antrag stellen, um für ihre Studien die pseudonymisierten Daten zu nutzen.  


„Nur den Namen zu streichen und dann zu hoffen, dass ein Patient damit vollkommen anonym ist, ist vollkommener Quatsch“, sagt auch Dominique Schröder, Lehrstuhlinhaber für Angewandte Kryptographie an der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Abrechnungsdaten seien so detailliert und einmalig, dass wenige Details daraus ausreichen könnten, um Patienten identifizierbar zu machen. „Man benötigt dafür generell nur relativ wenige Datenpunkte, das haben Studien etwa zur Anonymisierung von Netflix-Daten gezeigt.“ Würden solche Daten durch ein Verfahren namens Verrauschung anonymisiert, wäre zwar die Sicherheit besser gewährleistet, sagt Schröder. Dann aber würden die Daten für die Versorgungsforschung wertlos.


Selbst der Bundesrat hat "erhebliche Zweifel, ob mit den Regelungen (...) der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Versicherten gewahrt bleibt“. Er sieht hier die Gefahr der Reidentifizierung: „Wird ein Datensatz unter einem Pseudonym gespeichert, ist  der ursprünglichen und richtige Namen des Patienten / Versicherten wieder ausfindig zu machen. So ließe sich aus den Daten herauslesen, wer einen Psychiater in Anspruch genommen hat, an Krebs erkrankt war oder eine Abtreibung vollzogen hat. Der Bundesrat hat "erhebliche Zweifel, ob mit den Regelungen (...) der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Versicherten gewahrt bleibt“.



• Anonymisierung

meint dabei nach § 3 Abs. 6 BDSG„das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.“

• Pseudonymisierung

ist dagegen nach § 3 Abs. 6a BDSG „das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.“


73 Millionen Versicherte in einer zentralen Datenbank

laut Digitalem Versorgung Gesetz


Carlo Piltz, Datenschutzexperte und Salary Partner bei der Wirtschaftskanzlei Reuschlaw Legal Consultants sagt, es gebe kein Eigentumsrecht an Daten. „Man ist immer noch Teil einer Gesellschaft, die Daten braucht, zum Beispiel um das Gesundheitssystem zu verbessern.“  (Quelle: Welt: Die Angst vor dem gläsernen Patienten)


Zur Einführung würden damit alle 73 Millionen gesetzlich versicherte Patientinnen in die Datenbank eingetragen. Privat Versicherte sind von diesem Vorhaben nicht betroffen. Diese Forschungsdatenbank soll dann für Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden.  Und nicht nur das. Aus der Wirtschaft mehren sich bereits Stimmen, dass auch diese gerne Zugriff auf die Daten hätte.


Bedenken um die Datensicherheit

des Digitalen Versorgung Gesetzes


Dass das Internet, die Vorzüge und die Gefahren für „die naiven Kompetenzen unserer Bundesregierung“ immer noch Neuland ist, konnte man spätestens bei der Umsetzung der DSGVO und deren Ergebnis sehen: Eine Kakophonie sondergleichen.  Datenskandale schrecken  uns in regelmässigen Abständen auf, ob bei Facebook, bei Kreditkarten Unternehmen bei milliardenschweren Hotelkonzernen oder Uber.  Was wiederum beweist, keine Datenorganisation ist sicher vor Hackerangriffen.


Umso bedenklicher, wenn pseudonymisierten Gesundheitsdaten rekonstruiert werden können und so beispielsweise von  totalitären asiatischen Staaten, die Wirtschaftsspionage zur Chefsache erklärt haben oder aber westlichen Konzernen wie Versicherungskonzernen abgegriffen werden, um sich einen Wettbewerbsvorteil davon zu versprechen oder dezidiert Individuen als Ziel einer personalisierten Marketingkampagne definieren.


Zudem besteht die Gefahr, im Sinne des Bürgers, dass Datensätze (Krankenkassendaten + Gesundheitsumfragen + Daten aus Gesundheits-Apps + Rentenversicherungsdaten) künftig miteinander kombiniert werden könnten.


Wie sicher sind unsere Gesundheitsdaten?


"Nicht nur Krankenhäuser und Ärzte sind das Ziel, auch Apps weisen Sicherheitslücken auf. Die Politik treibt die Digitalisierung der Medizin voran. Doch wer sorgt für die Sicherheit unserer Daten?"  Das ist eine Frage, die sich die ZDF Sendung Zoom in der Sendung: "Der gläserne Patient - Daten in Gefahr"  stellt. Es gibt beträchtliche Sicherheitsmängel bei Gesundheits-Apps Innerhalb kürzester Zeit stoßen die Forscher auf sensible Daten der App-Nutzer.


Was bedeuten all die Sicherheitslücken für die weiteren Schritte, zum Beispiel die elektronische Patientenakte, an der ab 2021 kein Patient mehr vorbeikommt? Ist "E-Health" ein Meilenstein der Digitalisierung und damit Erleichterung für Ärzte, Kliniken und Patienten oder vielmehr ein unterschätztes Einfallstor für Hacker?